„Arbeiten lohnt sich“, titelt die Tagesschau. „Wer Vollzeit arbeitet, hat immer und überall Hunderte Euro mehr als im Bürgergeld“, schreibt der Spiegel in seiner Überschrift. Ähnlich klingt es in vielen Artikeln, die über eine Studie des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts der Hans-Böckler-Stiftung berichten.
Tenor ist dabei durchgängig, es sei ein Mythos, mit Bürgergeld lasse sich ähnlich gut leben wie mit Erwerbsarbeit zum Mindestlohn. Stattdessen sei nun quasi wissenschaftlich erwiesen: „Arbeiten lohnt sich im Vergleich zum Bürgergeld“, wie es bei der Frankfurter Rundschau heißt. Aber stimmt das?
In der Studie wurde für drei verschiedene Lebenssituationen berechnet, wie viel Geld Menschen mit Bürgergeld zur Verfügung haben und wie viel sich mit Vollzeitarbeit zum Mindestlohn verdienen lässt.
Demnach hat ein arbeitender Single 557 Euro monatlich mehr zur Verfügung als ein alleinstehender Bürgergeldempfänger – also auf die Stunde umgerechnet 3,65 Euro mehr bei einer Wochenarbeitszeit von 38 Stunden.
Lohnt sich das? Von Montag bis Freitag stets neun bis zehn Stunden mit einem Job beschäftigt zu sein, um 557 Euro mehr zu haben, als man auch ohne jede Arbeit haben könnte? Also eben für eigentlich nur 3,65 Euro Stundenlohn zu arbeiten?
Das dürfte eine Frage der persönlichen Lebensumstände sein, des eigenen Naturells, des Alters, der Zukunftsplanung.
Natürlich können mit Arbeit auch andere als finanzielle Anreize verbunden sein: eine vielleicht befriedigende Aufgabe zu haben, Sozialkontakte, Erfolgserlebnisse und vieles mehr.
Doch mit der Behauptung, Arbeit lohne sich gegenüber dem Bezug von Bürgergeld immer, haben viele Medien einfach die Sichtweise des zum DGB gehörenden Instituts übernommen. Dessen wissenschaftliche Direktorin hält es für eine Unterstellung, „dass es sich für Bezieher*innen von Bürgergeld nicht lohne, erwerbstätig zu sein, weil das Bürgergeld zu hoch sei.“
Der Lohn des Arbeitens wird in der Studie übrigens auch damit errechnet, dass allerhand Sozialleistungen addiert wurden, die es nur auf Antrag oder nur unter bestimmten Umständen gibt.
So wird in der Berechnung für eine alleinerziehende Arbeitnehmerin ein staatlicher Unterhaltsvorschuss angenommen. Diesen Vorschuss kann es geben, wenn der Kindsvater seinen Zahlungspflichten nicht nachkommt – und wenn die Mutter alle benötigten Informationen über den Vater erteilt, damit sich der Staat von diesem das Geld zurückholen kann. Wer das, aus welchen Gründen auch immer, nicht machen möchte, erhält dieses Geld eben nicht, das in der Studie pauschal eingerechneten wurde.
Für die Bewertung, wann sich Arbeiten lohnt, lässt die Studie zudem unberücksichtigt, dass Bürgergeldempfänger 100 Euro pro Monat verdienen dürfen, ohne dass dies zu Abzügen führt. Dafür müssen sie natürlich rund zwei Stunden pro Woche arbeiten. Aber in die Erwägung, was sich lohnt, wird es einfließen. Und da haben wir noch nicht von Schwarzarbeit gesprochen, die zwar illegal, aber natürlich einfacher zu bewerkstelligen ist, wenn man keine beruflichen Verpflichtungen hat.
Es geht mir hier nicht darum, ob das Bürgergeld zu hoch oder der Mindestlohn zu niedrig angesetzt ist. Es geht mir um den Umgang der Medien mit solchen Studien. Denn kaum ein Presseartikel ist diesen Berechnungs- und Interpretationsunschärfen bei der WSI-Studie nachgegangen.
Dabei wäre doch genau dies eine zentrale Aufgabe des Journalismus: andere Fachleute zu befragen, Kritik zu suchen und verschiedene Sichtweisen darzustellen. Bloße Öffentlichkeitsarbeit kann heute jede Institution selbst machen, ohne Umweg über redaktionelle Medien. Die Pressemitteilung zur Bürgergeld-Studie kann jeder im Internet lesen, genauso wie die Studie selbst.
Journalismus soll Orientierungsangebote machen. Dazu gehört nicht, etwas als Wahrheit zu verkaufen, was nicht eindeutig oder gar nur eine Meinung ist. Journalismus verspielt das Vertrauen seiner Kunden, wenn er die Welt einfacher malt, als sie tatsächlich ist.
(Audioversion bei Deutschlandfunk Kultur)