Informationsfreiheit: Protokoll eines Versuchs

Kleider machen Leute, Zahlen machen Politik. Insbesondere Haushaltszahlen. Denn sie sind die Manifestierte Macht, der Gestaltungsspielraum von Ministerien, Unterbehörden, Körperschaften. Und da es in der großen Politik oft um viel Macht geht, sind auch die Zahlen entsprechend groß. Z.B. 19,1 Milliarden. Euro. Mit so viel Mehreinnahmen rechnete das Bundesfinanzministerium für 2007 aufgrund der Mehrwertsteuererhöhung von 16% auf 19%, beschlossen im Haushaltsbegleitgesetz 2006 vom 29. Juni 2006.

Aber wie errechnet man solche Mehreinnahmen? Einfach die bisherigen Mehrwertsteuereinnahmen um 19 Prozent zu vermehren (was den 3 Prozentpunkten Aufschlag grob entspricht) geht natürlich nicht: Schließlich erhöhen sich auch für den Staat mit der Anhebung der MWSt die Ausgaben, steht den Bürgern weniger Geld zur Verfügung etc. – massive Wechselwirkungen gilt es also zu berücksichtigen.

Immerhin sind die geschätzten Steuereinnahmen Grundlage für die Haushaltsplanung, für die Haushaltsgesetze, – für einen demokratischen Diskussions- und Entscheidungs-Prozess also.

Die erste Anfrage beim Bundesfinanzministerium erfolgte im Juni 2006 per Fax – und blieb ohne Resonanz. In einem ersten Telefonat zeigte sich der Pressesprecher Dr. Stefan Olbermann grundsätzlich verwundert über das Ansinnen, die Berechnungsgrundlage für die segensreichen 19,1 Milliarden EUR einmal nachvollziehen zu wollen. Das sei, entgegnete er dem Recherchehunger, alles viel zu kompliziert, selbst für Experten kaum noch zu durchschauen. Darum, so entgegnete ich ihm, müsse er sich keine Gedanken machen – ggf. würde ich schon Interpretationshilfe bekommen. So bezog der Ministeriums-Sprecher klar Position: Betriebsgeheimnis. Punkt.

Um die Absage zu dokumentieren, folgte die Rechercheanfrage postwendend nochmal als Einschreiben, in dem ich u.a. formulierte:

“Wie berechnet das Bundesfinanzministerium die Mehrwertsteuer-Mehreinnahmen, die sich durch die Erhöhung des Regelsteuersatzes von 16 auf 19% ab 2007 ergeben sollen? Dabei interessieren mich sowohl die Basisdaten, die Annahmen und die möglichen Verrechnungen.”

Eine Antwort mit Dank für die Anfrage kam zügig – mit einer bereits bekannten Aufstellung der Schätzungsergebnisse. Von Berechnung keine Spur.

Daraufhin wandte ich mich an den Bundesbeauftragten für Informationsfreiheit. Von dort meldete man sich eine Woche später mit der Frage,

“ob Sie mit der Nennung Ihres Namens gegenüber dem Bundesministerium für Finanzen einverstanden sind. Sobald mir Ihre Einwilligung vorliegt, werde ich mit dem Ministerium Kontakt aufnehmen und um Stellungnahme bitten.”

Ich sandte mein Okay nach Bonn.

Schon einen Monat später, am 3. August 2006, meldete sich das Bundesfinanzministerium:

“durch das Büro des Bundesbeauftragten für Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) habe ich erfahren, dass Sie einen Antrag nach dem IFG an das BMF gerichtet haben. Zu meinen Bedauern ist ein Antrag hier nicht eingegangen, was ich auch so dem BfDI mitgeteilt habe. Ich möchte Sie hiermit bitten Ihren Antrag nochmals an das BMF zu schicken.”

Zwar war mein “Antrag” ja bereits telefonisch und schriftlich bearbeitet worden – nur eben nicht zu meiner Zufriedenheit -, ich erklärte meine Frage erneut und wurde schon Tags darauf belehrt:

“Dass Anfragen manchmal aber ihren Empfänger nicht erreichen, liegt nicht außerhalb jeder Lebenserfahrung.”

Man versprach:

“Wir werden Ihre Anfrage innerhalb des Hauses in Einklang mit den Bestimmungen des IFG prüfen und Sie werden dann so bald wie möglich eine Nachricht von uns erhalten.”

Er wurde lange und intensiv geprüft. Auf erneute Nachfrage erhielt ich am 6. Oktober endlich den “Bescheid”:

“In Beantwortung Ihrer ersten Bitte um Auskunft wurden Ihnen bereits per E-Mail vom 29. Juni 2006 die Unterlagen übersandt, die auch den parlamentarischen Gremien zur Verfügung gestellt wurden. Die sonstigen Unterlagen zu diesem Thema betreffen den Kernbereich der exekutiven Eigenverantwortung im Rahmen der Abstimmungsprozesse zu dem Gesetzgebungsverfahren und werden Ihnen daher nicht zugänglich gemacht. Insofern lehne ich Ihren Antrag ab.”

Es folgte eine lange, juristische und so gar nicht auf meine Anfrage bezogene Begründung, warum der Staat Geheimnisse haben muss. U.a. führte das Ministerium aus:

“In diesem Zusammenhang ist eine Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit der Regierung schon dann gegeben, wenn die Weitergabe von Informationen geeignet wäre, künftig eine sachlich förderliche Kommunikation zwischen den Regierungsmitgliedern bzw. den Ressorts zu verhindern.”

Gegen diesen Bescheid legte ich wie in der “Rechtsbehelfsbelehrung” angeboten Widerspruch ein und bat den Bundesbeauftragten für die Informationsfreiheit erneut, sich der Sache anzunehmen. Um es abzukürzen: Am 28. März 2007 erhielt ich vom Bundesbeauftragten Nachricht:

“Zwischenzeitlich liegt mir die abschließende Stellungnahme des Bundesministeriums der Finanzen in Ihrer Angelegenheit vor. Nach intensiver Prüfung der vorgebrachten Argumente komme ich zu dem Ergebnis, dass die Entscheidung des Ministeriums mit dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vereinbar ist. Die Behörde hat glaubhaft darlegen können, dass die gebotene Einzelfallprüfung wie die Prüfung eines teilweisen Informationszugangs gemäß § 7 Abs. 2 IFG stattgefunden haben. Die daraus resultierende Versagung des Informationszuganges vermag ich daher nicht zu beanstanden. Ich sehe im Ergebnis keine Möglichkeit eines weiteren Prüfungsansatzes auf Grundlage des
IFG. Den Gesamtvorgang habe ich zu meinen Akten genommen.”

Die Stellungnahme des Bundesministeriums für Finanzen lag nicht dabei, also bat ich um Zusendung. Ich erhielt es am folgenden Tag, mit der Bitte, “das Schreiben nur als persönliche Information anzusehen und nicht zu veröffentliche”. Es ist auf den 5. Februar 2007 datiert.

Wir werden uns also überraschen lassen müssen, wie hoch die Mehrwertsteuereinnahmen tatsächlich ausfallen. Ob die Nähe zum Haushaltsansatz geraten oder nachvollziehbar gerechnet war, bleibt aber Staatsgeheimnis.

(Timo Rieg)

Erstveröffentlichung beim Netzwerk Recherche e.V. , Wiedergabe bei Informationsfreiheitsgesetz; April 2007)

Hintergrund z.B. bei stern.de: “Der allgemeine Mehrwertsteuersatz soll zum 1. Januar 2007 von 16 auf 19 Prozent steigen. Das soll dem Bund allein im nächsten Jahr 19,4 Milliarden Euro in die Kassen spülen, 2009 erwartet man 23,3 Milliarden.”

 

 

 

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