Medienrestriktionen

Pressefreiheit bei Bahn, Sport und Musikveranstaltern

Wenn Behörden, Verbände und Unternehmen ihre Pressearbeit professionalisieren bedeutet das häufig: sie wählen genauer aus, mit welchen Journalistinnen und Journalisten sie sprechen wollen. Mal geht’s ums Image, mal ums Geld – und manchmal wohl auch schlicht um die Macht. Sind die Medien abhängig vom Gutdünken der Akteure?

Eine Zwölfjährige fährt am Montagabend (22. Oktober 2008) mit dem Zug von Bad Doberan nach Rostock. Dabei hat sie ihr Cello, denn in der Hansestadt an der Ostsee will sie zum Musikunterricht am Konservatorium. Beim Einsteigen hilft sie dem schwerstbeschädigten Fred Zuppke (42) und setzt sich mit ihm in ein Abteil. Auf der Fahrt bemerkt sie, dass sie ihr Portmonee mit der Fahrkarte zuhause vergessen hat. 2,90 EUR würde ein Einzelfahrschein kosten. Doch bei der Kontrolle stellt sich die Schaffnerin stur. Die Schülerin sei eine Schwarzfahrerin. Zuppke bietet seine Hilfe an: „Ich darf eine Begleitperson kostenfrei mitnehmen“, zitiert ihn später das Hamburger Abendblatt. „Doch das lehnte die Zugbegleiterin schroff ab, ich sollte die Amtshandlung nicht stören.“ Auch das Angebot eines anderen Mitreisenden, für die junge Musikerin zu bezahlen, lehnte die Schaffnerin ab – und setzte das Mädchen beim nächsten Halt am menschenleeren Bahnhof Parkentin aus, bei hereinbrechender Dunkelheit und 5 Kilometer von zuhause entfernt. Mit dem Cello auf dem Rücken läuft das Mädchen weinend heim.

Die in Rostock erscheinende Ostsee-Zeitung erfährt von dem Vorfall, greift das Thema auf – und in der Folge berichten deutsche Medien flächendeckend, selbst im Ausland wird der Fall publiziert. Ein Bahnsprecher entschuldigt sich und verlautbart, die Schaffnerin habe gegen die Dienstanweisung gehandelt, die es verbiete, Minderjährige aus dem Zug zu werfen.

Zweifelsohne ein Thema für die Öffentlichkeit. Leider war kein Journalist zugegen, der die Szene gefilmt oder die entsetzten Passagiere während der Weiterfahrt des Zuges ohne Mädchen befragt hätte.  Doch hätte ein anwesender Journalist überhaupt in Bild und Ton berichten dürfen? Nach Auffassung der Deutschen Bahn AG jedenfalls nicht.

Jens-Oliver Voß, stellvertretender Leiter der Konzernpressestelle, der nur von ihm freigegebene Zitate veröffentlicht sehen will, weshalb er hier unzitiert bleibt (siehe dazu „Kasten“ am Ende), verweist darauf, dass jede Aufnahme im Zug gegen das Hausrecht der Deutschen Bahn verstößt und geahndet wird. Foto, Film oder Tonaufnahmen sind nur mit einem „Gestattungsvertrag“ zulässig, der üblicherweise „Drehgenehmigung“ heißt. Eine Ausnahme von dieser Genehmigungspflicht für brisante Fälle kann Voß sich nicht vorstellen – und wähnt alle Gerichte auf seiner Seite. Bei der Abwägung von Hausrecht und Pressefreiheit würde das Hausrecht stets obsiegen.

Wie man in einer solch aktuellen Situation binnen Sekunden eine Drehgenehmigung bekommen soll, für die die Bahn sonst Tage braucht, interessiert den Bahnsprecher dabei nicht. Möglicherweise muss es auch den Journalisten nicht kümmern. Denn ob die Bahn sich wirklich so absolut auf ein Hausrecht berufen kann, bezweifeln einige Medienrechtler. „Ich weiß, dass die Bahn versucht, diese Interpretation durchzudrücken, glaube aber nicht, dass sie damit Erfolg haben wird“, sagt der Dortmunder Hochschullehrer Udo Branahl, der mehrere Handbücher zum Medienrecht geschrieben hat. Er selbst würde als Journalist in einem Fall wie mit dem 12-jährigen Mädchen „Aufnahmen machen und veröffentlichen und es auf einen Rechtsstreit mit der Bahn ankommen lassen, um diese Frage zu klären.“

Denn nach der Wallraff-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (1 BvR 272/81) kann sogar die Veröffentlichung rechtswidrig hergestellter Aufnahmen zulässig sein, „wenn die Bedeutung der Informationen für die Unterrichtung der Öffentlichkeit und für die öffentliche Meinungsbildung einseitig die Nachteile überwiegt, welche der Rechtsbruch für den Betroffenen und für die Rechtsordnung nach sich ziehen“. Und ob solche Aufnahmen überhaupt rechtswidrig wären, bliebe zu klären. Es gibt zwar eine neun Jahre alte Berliner Entscheidung (KG, 9 U 8222/99), die das Haus- und Unternehmenspersönlichkeitsrecht verletzt sah, allerdings durch Aufnahmen gestellter Diebstahlszenen mit versteckter Kamera, was die Bahn zuvor ausdrücklich untersagt hatte. Bei aktueller journalistischer Arbeit könnte es ganz anders aussehen.

Um den Kontrollanspruch der Bahn zu verstehen, muss man die Welt mit den Augen dieses Unternehmens sehen, das zwar bislang noch dem Staat gehört, aber privatwirtschaftlich handelt – allen Steuerzuschüssen und gesetzlichen Regelungen trotzend. Demnach sind Bahnhöfe, Gleise und Züge das Privateigentum der Deutschen Bahn AG. Deshalb kann die Bahn auch festlegen, wie man sich auf ihrem Gelände zu verhalten hat. Vertreten durch ihre Mitarbeiter, vor allem denen der für „Service, Sicherheit und Sauberkeit“ stehenden „3-S-Zentralen“, kann sie diese Sichtweise dann durchsetzen, in unserem Fall heißt das: wer ohne „Gestattungsvertrag“ fotografiert oder filmt, wird aufgefordert, dies sofort zu unterlassen und ggf. auch den Bahnhof oder Zug zu verlassen.

Mit ihrer Pflicht, journalistisches Arbeiten erst genehmigen zu lassen, will die Bahn nach eigenem Bekunden natürlich nicht in die Berichterstattung eingreifen. Vielmehr sei es für die Ordnung und damit letztlich auch für die Journalisten selbst notwendig zu wissen, wer auf ihrem Gelände mit anderen Dingen als dem Warten auf verspätete Züge zugange ist. So verspricht die zum DB-Konzern gehörende Berliner S-Bahn in ihren Richtlinien, nach der Fotoanträge sieben Tage vor dem Termin einzureichen sind: „Wir hoffen auf eine gute Zusammenarbeit und bemühen uns darum, Ihnen bestmögliche Arbeitsbedingungen zu schaffen.“

Im Praxistest erweist sich die journalistische Arbeit auf Bahngelände jedoch als schwierig. Der Antrag des Autors, grundsätzlich bei Bahnreisen für die aktuelle Berichterstattung fotografieren zu dürfen, wurde von Antje Bretzmann aus der Konzernpressestelle abgelehnt: „Leider erteilen wir keine zeitlich unbefristeten und nicht genau datierten Gestattungsverträge.“ Den daraufhin gestellten Antrag, einige typische Bahnhofsutensilien wie Anzeigetafeln und Mülleimer sowie in einem Regionalexpress die automatisch schließenden Innentüren fotografieren zu dürfen, beschied Bretzmann ebenfalls negativ: „Leider können wir Ihrer Anfrage bezüglich des Gestattungsvertrages für den 06. Dezember 2008 im Bahnhof Bochum Hbf, Empfangsgebäude, sowie in unseren Zügen nicht entsprechen. Zur Thematik schließender Türen im Regionalexpress möchten wir zudem an das Eisenbahnbundesamt (EBA), das die Sicherheitstechnik abnimmt, sowie an die betreffenden Hersteller verweisen.“

Auch Veranstalter von Konzerten oder Fußballaufführungen berufen sich bei ihren Zugangsbeschränkungen für die Presse aufs Hausrecht. So verbieten Musikveranstalter meist grundsätzlich jede Ton-, Bild- und Filmaufnahme. Ausnahmen genehmigen sie dann entweder nur ausgewählten Berichterstattern oder verknüpfen die Genehmigung mit teils dubiosen Rechtsfolgen. So forderte der Veranstalter Quinlan Road von Fotografen für die Loreena McKennitt-Konzerte im letzten Juli, sich kanadischem Recht zu unterwerfen. United Promoters verlangte, im Mai 2008 bei Bon Jovi-Konzerten nur während der ersten beiden Songs und nur Richtung Bühne zu knipsen. „Damit greift Bon Jovi unzulässig in die Freiheit der Berichterstattung ein“, kritisierte DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken damals. Die Idee des Hausrechts werde mit solchen Knebelverträgen überstrapaziert, meint DJV-Sprecher Hendrik Zörner: „Hausrecht habe ich in meinem Wohnzimmer, aber es auf Hallen, Stadien und 6.000 Bahnhöfe auszudehnen ist für mich nicht nachvollziehbar.“

Mit seiner Vorstellung vom Hausrecht hat es auch der FC Bayern München in die Schlagzeilen geschafft. Anfang des vergangenen Jahres (2008) hatte das Sportunternehmen angekündigt, seine Pressearbeit künftig auf 20 Medien zu konzentrieren – wie es bei anderen Wirtschaftsunternehmen längst üblich sei. Dabei lässt der FC Bayern schon immer nur handverlesene Journalisten dicht an sich heran. „Mir ist noch nie ein Einzelinterview mit einem Spieler bewilligt worden“, beklagt etwa der freie Journalist Sebastian Krass, der u.a. für taz und Tagesspiegel schreibt.

Dass der FC Bayern auch reichweitenstarken Medien einen Korb geben kann, hat er vor zwei Monaten gezeigt: Weil die „Sport Bild“  Auszüge aus dem Vertrag von Bastian Schweinsteiger veröffentlicht hatte, reden die Spieler einstweilen nicht mehr mit dem Blatt.

Journalistenverbände fordern daher schon lange, dem Hausrecht ein Presserecht gegenüber zu stellen. „Wir brauchen wie im Rundfunkstaatsvertrag für das Fernsehen auch für die Printmedien ein Recht auf Kurzberichterstattung“, sagt Frauke Ancker, Geschäftsführerin des Bayerischen Journalisten-Verbands (BJV). Veranstaltungen von öffentlichem Interesse müssten auch für die Berichterstattung öffentlich sein. Bisher sei aber von keinem Bundesland ein Signal gekommen, das jeweilige Landespresserecht um diesen Punkt zu erweitern.

Mit ihren Konditionen nehmen Unternehmen nicht nur eine Auswahl der Journalisten vor, sie gehen dabei auch handfesten ökonomischen Interessen nach. So heißt es auf den Akkreditierungs-Anträgen für Pressegespräche beim FC Bayern: „Die Nutzung von Bewegtbildaufnahmen im Rahmen akkreditierter Veranstaltungen für das Internet ist ausschließlich der FC Bayern München AG vorbehalten und daher ohne vorherige schriftliche Zustimmung nicht gestattet.“ Das nicht-öffentliche Training der Fußballprofis ist inzwischen auch für Medienvertreter tabu – Filmmaterial muss vom konzerneigenen FCB.tv gekauft werden.

Einen Rechtsstreit darüber ficht derzeit das Online-Magazin eyeP.tv aus. Dort wurden die Aufnahmen von Pressekonferenzen und öffentlichen Trainingseinheiten in voller Länge veröffentlicht, was der FC Bayern mit einem Hausverbot zu unterbinden suchte. Das Oberlandesgericht München hatte dieses mit einer einstweiligen Verfügung aufgehoben, nach einer Anhörung soll nun das Landgericht München I Ende Januar in der Hauptsache entscheiden. Geschäftsführer Alexander Kaspar: „Unser Fall wird von vielen Online-Medien beobachtet und zahlreiche Redaktionen haben uns schon kontaktiert.“ Denn es geht um die Frage, ob Hausrecht und Vertragsfreiheit soweit gehen, dass ihnen das öffentliche Interesse an einer unabhängigen Berichterstattung vollständig unterzuordnen ist. Medienanwalt Michael Schmuck hält es daher auch eher für eine Charakterfrage, „welchen Einfluss eine Einrichtung, die sich Kritik gefallen lassen muss, auf die freie Presse nehmen will“.

Manchmal hilft es Journalisten auch, den Spieß umzudrehen und deutlich zu machen, dass man sich nicht zum Hofberichterstatter degradieren lässt. Bei der ersten Pressekonferenz mit Jürgen Klinsmann als neuem Trainer sollten die Bildjournalisten nur während der ersten drei Minuten fotografieren dürfen – die 20 anwesenden Fotografen verließen daraufhin aus Protest unverrichteter Dinge das Geschehen.  Erfolgreich war auch ein fast geschlossene Journalisten-Protest gegen Borussia Dortmund Ende 2007. Die BVB-Lizenzspieler hatten nach kritischer Berichterstattung beschlossen, keine Interviews mehr zu geben. Als sie ihren Boykott nach vier Wochen aufheben wollten, verzichteten die meisten Journalisten aus Protest von sich aus auf Interviews nach dem Pokalspiel gegen Eintracht Frankfurt, das Dortmund 2:1 gewonnen hatte.

Die Bedeutung individueller Medienakkreditierungen mit all den möglichen Einflussnahmen wird in diesem Jahr sicherlich zunehmen. Denn ab 2009 gibt es keinen von den Innenministern autorisierten bundeseinheitlichen Presseausweis mehr, da neben den alten Ausgabeberechtigten DJV, dju (in ver.di),  BDZV und VDZ sowie den jüngeren VDS und Freelens auch weitere Organisationen die Ausgabe beanspruchten, dafür aber keine gemeinsame Linie gefunden wurde [Update: inzwischen gibt es ihn wieder]. Der Presseausweis sollte die hauptberufliche Journalistentätigkeit dokumentieren und damit weitere Nachweise zur Inanspruchnahme von Presserechten, wie sie in den Landemediengesetzen festgeschrieben sind (u.a. Auskunftsanspruch gegenüber Behörden), erübrigen. Dennoch führten zunehmend mehr öffentliche und private Stellen Akkreditierungsverfahren ein, bei denen der Presseausweis allein nicht mehr als Zugangsberechtigung dienen sollte.

Als etwa im letzten November elf Castoren von La Hague nach Gorleben rollten, verlangte die zuständige Polizeidirektion Lüneburg, dass sich Journalisten direkt bei ihr akkreditieren, um auch jenseits der Polizeisperren tätig werden zu können. Der DJV und sein niedersächsischer Landesverband protestierten scharf gegen dieses „völlig überflüssige Verfahren“ (Konken). Der niedersächsische Landesvorsitzende des DJV, Frank Rieger, forderte von der Polizeidirektion Lüneburg „den sofortigen Verzicht auf das Akkreditierungsverfahren.“ Die Polizei hielt daran fest, obwohl es für 2008 noch einen einheitlichen Presseausweis gab.

Etwa 360 Journalisten machten nach Angaben von Polizeisprecherin Wiebke Timmermann von der Akkreditierungsmöglichkeit Gebrauch. „Nur in einem Fall haben wir die Akkreditierung verweigert, weil der Antragsteller weder einen Presseausweis noch Arbeitsbelege hatte“, sagt Timmermann. Auch einen Jugendpresseausweis habe man akzeptiert. Wer spontan als Journalist zur Castor-Strecke reiste, sei dennoch hinter die Polizeiabsperrung gelassen worden, „es hat halt manchmal 5 Minuten gedauert, bis die Einsatzkräfte vor Ort Klarheit hatten, dass es sich um einen hauptberuflichen Journalisten handelt.“

Keine Journalisten-Proteste vor Ort? Timmermann: „Nein, mir ist nichts bekannt, es gab sogar positive Rückmeldungen, dass die Organisation in diesem Jahr besonders reibungslos geklappt hat.“ Auch der Justiziarin des DJV Niedersachsen, Ursula Meschede, liegen keine Beschwerden von Journalisten vor. Dennoch erhält durch ein solches Akkreditierungsverfahren eine Behörde natürlich einen genauen Überblick, welche Journalistinnen und Journalisten am Thema Castor arbeiten. Timmermann versichert allerdings, alle Daten seien bereits wieder gelöscht und niemand sei überprüft worden.

Es ist wohl nicht von der Hand zu weisen, dass manchem Journalisten eine strenge Zugangsbeschränkung ganz recht ist – dann nämlich, wenn er selbst zu einem erlauchten Kreis gehört und andere draußen bleiben müssen – eben das Prinzip FC Bayern. Wer als Berichterstatter zur Berlinale vom 5. bis 15. Februar 2009 möchte, muss umfangreiche Nachweise über seine journalistische Tätigkeit im Filmressort einreichen. Wie genau ausgewählt wird und wie viele Anträge abgelehnt werden, will Berlinale-Sprecherin Frauke Greiner nicht sagen, aber es sei angesichts des begrenzten Raums im Sinne der Journalisten, dass nicht jeder Zutritt habe.

Dem pflicht Hanns-Georg Rodek bei, Film-Redakteur bei der Welt und Sprecher des Verbands der deutschen Filmkritik (VdFk): „Wenn zur Berlinale jeder mit seinem Presseausweis gehen könnte, würden das sicherlich auch viele außerhalb ihrer Berufstätigkeit nutzen.“  Er wehrt sich nur gegen die im Vergleich zum Vorjahr um 50% erhöhte Gebühr von 60 Euro: „Es ist doch komisch, dass wir dafür zahlen sollen, arbeiten zu dürfen.“ Die von der Berlinale dafür vorgerechneten Serviceleistungen würden die Kosten nicht aufwiegen.

DJV-Sprecher Zörner sieht in Akkreditierungsgebühren einen grundsätzlichen Eingriff in die Freiheit der Presse: „Gerade freie Journalisten müssen dann von einer Veranstaltung berichten, um wenigstens die Kosten wieder rein zu bekommen.“ Dabei gehöre es zum Grundrecht der Medien, selbst zu entscheiden, ob und in welchem Umfang ein Ereignis Berichterstattung erfährt.

Info-Kasten

* Freie Journalisten sollten schon bei der Recherche darauf verzichten, sich als Mitarbeiter oder Autor eines bestimmten (renommierten) Mediums auszugeben. Das bringt Chancengleichheit für alle und klingt nicht nach dem Versprechen, es werde auch in einem bestimmten Medium ein Beitrag erscheinen.

* Freie Journalisten sollten bei Akkreditierungen kein Medium nennen, für das sie arbeiten oder Beiträge planen. „Das geht den Veranstalter schlicht nichts an“, meint DJV-Sprecher Hendrik Zörner. Außerdem wächst damit die Gefahr, dass Veranstalter bei den Redaktionen Einfluss auf die Berichterstattung nehmen. Dies gilt insbesondere auch bei heiklen Rechercheanfragen.

* Verträge, die in ihr Urheberrecht eingreifen oder sie für unkalkulierbare Folgeverwertungen haftbar machen wollen, sollten Journalisten nie unterschrieben. Hier ist auch die Solidarität der Medienschaffenden untereinander gefordert, um Qualität und Unabhängigkeit zu sichern. Massenhafter Boykott sei die einzig wirksame Gegenwehr, ermutigt der BJV.

* Zitatfreigaben sind eine Unsitte, die den Journalisten auch nach einem Recherchegespräch noch vom Gutdünken des Befragten abhängig macht und diesem bereits vor Veröffentlichung Einblick in den Beitrag gibt. Nachträglich geschönte, geglättete oder angereicherte Zitate sind, so sie nicht als solche kenntlich gemacht werden, eine Verzerrung der Wirklichkeit. Wer auf Zitatfreigabe pocht, sollte einfach gar nicht zitiert werden. Die erhaltenen Informationen kann man gleichwohl – so sie wahr sind – verwenden. „Zitatfreigaben bürgern sich immer mehr ein, aber man sollte da auf keinen Fall mitmachen“, sagt Zörner.

Timo Rieg
(In ähnlicher Fassung erschienen in „journalist“ 2/2009
unter dem Titel „Bilder nach Art des Hauses“)

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